04.12.2024

E-Rechnung: Service für Betriebe

Ab dem 1. Januar 2025 müssen ausnahmslos alle Unternehmen in Deutschland unabhängig von ihrer Größe in der Lage sein, E-Rechnungen von anderen Unternehmen, zum Beispiel von Lieferanten, annehmen und verarbeiten zu können. Wir haben Ihnen die wichtigsten Tools für die reibungslose Einführung und Umsetzung in Ihrem Betrieb zusammengestellt.

Checkliste für Handwerksbetriebe

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und die Datev haben gemeinsam eine Checkliste für kleine und mittlere Unternehmen des Handwerks erarbeitet, anhand derer Betriebe klären können, ob sie für den Empfang von E-Rechnungen ein geeignetes E-Mail-Postfach haben, die Rechnungen mit einem sogenannten "Viewer" visualisieren können und sie gesetzeskonform archivieren können.

E-Rechnungsviewer

Um elektronische Rechnungen im Format XRechnung lesen und prüfen zu können, wird Software zur Visualisierung des Datensatzes benötigt, ein sogenannter "Viewer". Der Grund: Die E-Rechnung ist keine PDF, sondern ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtlinie EN 16931 entspricht. In Deutschland sind dies vor allem die Rechnungsformate "XRechnung" und das hybride Format "ZUGFeRD". Das Bundesfinanzministerium stellt solch einen kostenlosen E-Rechnungsviewer auf dem ELSTER-Portal zur Verfügung. Dort können Sie Ihre E-Rechnungen hochladen und visualisieren.

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